
Trainingsteilnahme wieder unter 3G !
Auf Grund der Coronaschutzverordnung von NRW ist unser Training jetzt wieder unter Einhaltung der 3G Regel möglich.
KInder und Jugendliche bis 15 Jahren gelten während der Testung im Schulbetrieb als getestet, Jugendliche
ab 15 Jahren benötigen einen tagesaktuellen amtlichen Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Wer genesen ist, durchgeimpft ist oder über einen amtlichen, tagesaktuellen und
natürlich negativen Coronatest verfügt, darf an unserem Training teilnehmen.
Bitte habt Verständnis dafür, das der Impf- und Teststatus bei uns kontrolliert wird. Bringt die entsprechenden Unterlagen
und euren Personalausweis bitte immer zum Training mit.
Wir freuen uns auf euch.